Ausschreibung

Jede Schule kann eine Bewerberin oder einen Bewerber aus der jetzigen Stufe Q1 vorschlagen. Den Veranstaltern ist es ein Anliegen, Schülerinnen durch eine angemessene Zahl von Teilnehmerinnen zu repräsentieren. Deshalb kann eine Schule zwei Vorschläge machen, wenn mindestens eine Schülerin vorgeschlagen wird.
Das Koordinationsteam der Schülerakademie wählt aus den Vorschlägen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus und informiert diese. Kriterien für die Auswahl sind fachliche Kenntnisse, Leistungen und Interessen, die den Zielen der Schülerakademie entsprechen. Nach der Benachrichtigung melden sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich an. Einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme gibt es nicht, der Rechtsweg ist daher ausgeschlossen.